NIS2 Betroffenheitsanalyse

    Finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen ist.

    Frage 1 von 6

    Ist Ihr Unternehmen ein Betreiber kritischer Infrastrukturen?

    KRITIS-Betreiber sind Unternehmen, die kritische Infrastrukturen in besonders wichtigen Sektoren betreiben.

    Ja - Wir betreiben kritische Infrastrukturen (Energie, Transport, Gesundheit, Finanz, Wasser, etc.)
    Nein - Wir sind kein KRITIS-Betreiber
    Unsicher - Ich bin mir nicht sicher, ob wir KRITIS-Betreiber sind
    Frage 2 von 6

    Bietet Ihr Unternehmen Telekommunikationsdienste an?

    Dies umfasst Anbieter von Telekommunikationsdiensten oder Betreiber von Telekommunikationsnetzen.

    Ja - Wir bieten Telekommunikationsdienste oder -netze an
    Nein - Wir bieten keine Telekommunikationsdienste an
    Frage 3 von 6

    Wie groß ist Ihr Telekommunikationsunternehmen?

    Bitte geben Sie die Anzahl der Mitarbeitenden und den Jahresumsatz an.

    Frage 4 von 6

    Sind Sie ein Vertrauensdiensteanbieter?

    Dies umfasst qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Namenregister oder DNS-Diensteanbieter.

    Qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter - oder TLD Name Registry/DNS-Diensteanbieter
    Nicht-qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter
    Nein - Wir sind kein Vertrauensdiensteanbieter
    Frage 5 von 6

    In welchem Sektor ist Ihr Unternehmen tätig?

    Wählen Sie den Sektor, der am besten zu Ihrem Hauptgeschäftsbereich passt.

    Anhang 1 Sektoren - Energie, Transport, Gesundheit, Finanz, Wasser, Digital, Raumfahrt
    Anhang 2 Sektoren - Abfall, Chemie, Lebensmittel, Forschung
    Anderer Sektor - Mein Unternehmen gehört zu keinem der genannten Sektoren
    Frage 6 von 6

    Unternehmensgröße (Anhang 1 Sektoren)

    Für Anhang 1 Sektoren gelten höhere Schwellenwerte für die Klassifikation als besonders wichtige Einrichtung.

    Frage 6 von 6

    Unternehmensgröße (Anhang 2 Sektoren)

    Für Anhang 2 Sektoren gelten niedrigere Schwellenwerte für die Klassifikation als wichtige Einrichtung.

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    KRITIS-Betreiber

    Ihr Unternehmen fällt unter die kritischen Infrastrukturen

    Das bedeutet für Sie:

    • Höchste Compliance-Anforderungen
    • Obligatorische Audits alle 3 Jahre
    • Maximale Strafen: €10M oder 2% des Jahresumsatzes
    • Erweiterte Melde- und Dokumentationspflichten
    • Verstärkte BSI-Aufsicht und -Kontrolle

    Sofortiger Handlungsbedarf

    Als KRITIS-Betreiber unterliegen Sie den strengsten NIS2-Anforderungen. Lassen Sie uns eine umfassende Compliance-Strategie für Sie entwickeln.

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    Besonders wichtige Einrichtung

    Ihr Unternehmen ist eine besonders wichtige Einrichtung (bwE)

    Das bedeutet für Sie:

    • Umfassende NIS2-Compliance-Pflichten
    • Mögliche Audit-Anforderungen nach BSI-Ermessen
    • Strafen bis €7M oder 1,4% des Jahresumsatzes
    • 24h-Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle
    • Implementierung aller technischen Mindestmaßnahmen

    Strategische Compliance-Planung erforderlich

    Nutzen Sie unsere Expertise für eine effiziente NIS2-Implementierung, die auf Ihren spezifischen Sektor zugeschnitten ist.

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    Wichtige Einrichtung

    Ihr Unternehmen ist eine wichtige Einrichtung (wE)

    Das bedeutet für Sie:

    • Grundlegende NIS2-Compliance-Anforderungen
    • Strafen bis €2M bei Nichteinhaltung
    • Meldepflicht für erhebliche Sicherheitsvorfälle
    • Implementierung der Mindest-Sicherheitsmaßnahmen
    • Regelmäßige Risikobewertungen erforderlich

    Gezielter Compliance-Ansatz

    Wir helfen Ihnen, die NIS2-Anforderungen effizient und kostengünstig umzusetzen, ohne Überregulierung.

    Nicht betroffen

    Ihr Unternehmen fällt nicht unter die NIS2-Richtlinie

    Das bedeutet für Sie:

    • Keine direkten NIS2-Compliance-Pflichten
    • Keine Meldepflichten gegenüber dem BSI
    • Keine NIS2-spezifischen Strafandrohungen
    • Freiwillige Teilnahme an BSI-Meldungen möglich
    • Andere Cybersicherheitsgesetze können weiterhin gelten

    Trotzdem gut vorbereitet sein

    Auch ohne NIS2-Pflicht: Starke Cybersicherheit ist ein Wettbewerbsvorteil. Lassen Sie uns Ihre Sicherheitslage bewerten.

    CyberRisikoCheck Logo

    BSI CyberRisikoCheck (CRC)

    Wir sind Kandidaten für die Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076 und werden diesen voraussichtlich ab November anbieten.

    Keine Gewähr. Eine finale Betroffenheit sollte mit dem BSI abgeklärt werden.