NIS2 Meldeprozess

    Interaktiver Leitfaden für erhebliche Sicherheitsvorfälle

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    Frühe Erstmeldung

    Innerhalb 24 Stunden nach Kenntniserlangung
    Meldeinhalte & Anforderungen
    • Verdacht auf rechtswidrige oder böswillige Handlungen
    • Verdacht auf grenzüberschreitende Auswirkungen
    • Grundlegende Informationen zum Vorfall
    • Kontaktdaten der meldenden Stelle
    • Ansprechperson für Rückfragen
    Wichtige Hinweise

    Frühwarnung im Fokus

    Diese Meldung hat den Charakter einer Frühwarnung. Auch bei Unsicherheiten über den Vorfall sollte gemeldet werden - Korrekturen sind in späteren Stufen möglich.

    2

    Detailmeldung

    Innerhalb 72 Stunden nach Kenntniserlangung
    Aktualisierung der Erstmeldung
    • Präzisierung der ursprünglichen Meldung
    • Korrektur von Angaben aus der Erstmeldung
    • Ergänzung neuer Erkenntnisse
    • Bestätigung oder Widerlegung von Verdachtsmomenten
    Vorfallsbewertung
    • Schweregrad des Sicherheitsvorfalls
    • Konkrete Auswirkungen auf die Organisation
    • Betroffene Systeme und Dienste
    • Kompromittierungsindikatoren (IOCs)
    • Erste Einschätzung der Schadenssumme
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    Abschlussmeldung

    Spätestens nach einem Monat
    Vollständige Dokumentation
    • Ausführliche Beschreibung des gesamten Vorfalls
    • Detaillierte Analyse der Bedrohung und Ursachen
    • Chronologischer Ablauf des Incidents
    • Vollständige Auflistung betroffener Systeme
    • Grenzüberschreitende Auswirkungen dokumentiert
    Abhilfemaßnahmen & Lessons Learned
    • Bereits umgesetzte Sofortmaßnahmen
    • Laufende Remediation-Aktivitäten
    • Geplante langfristige Verbesserungen
    • Lessons Learned für die Zukunft
    • Aktualisierung der Incident Response Pläne

    Meldevorgang beendet

    Der Meldevorgang ist erst beendet, wenn die Einrichtung den Vorfall vollständig beseitigt und eine Abschlussmeldung beim BSI abgegeben hat.

    Quelle: BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
    Stand: 19. September 2025
    SRC Security Risk Compliance GmbH - Interaktiver NIS2 Leitfaden

    NIS2-Meldepflicht: Was Unternehmen wissen müssen

    Expertenwissen von SRC Security Risk Compliance GmbH

    Das dreistufige Meldesystem verstehen

    Das BSI hat ein gestuftes Meldeverfahren entwickelt, das der Realität eines Cybersicherheitsvorfalls entspricht: In den ersten Stunden nach einem Incident sind oft nur wenige verlässliche Informationen verfügbar. Das System "Schnelligkeit vor Vollständigkeit" trägt dem Rechnung und ermöglicht es Unternehmen, ihrer Meldepflicht nachzukommen, ohne wertvolle Zeit für die Informationsbeschaffung zu verlieren.

    Unsere Empfehlung: Etablieren Sie klare interne Eskalationswege. Jeder Mitarbeiter sollte wissen, an wen er sich bei Verdacht auf einen erheblichen Sicherheitsvorfall wendet. Die 24-Stunden-Frist beginnt mit der Kenntniserlangung – nicht mit der vollständigen Analyse des Vorfalls.

    Was gilt als "erheblicher Sicherheitsvorfall"?

    Das BSI definiert erhebliche Sicherheitsvorfälle als Ereignisse, die zu schwerwiegenden Betriebsstörungen oder finanziellen Verlusten führen können. Besonders relevant sind auch Vorfälle, die andere Personen oder Betreiber durch erhebliche materielle oder immaterielle Schäden beeinträchtigen können.

    Praxistipp von SRC:

    Dokumentieren Sie bereits jetzt typische Incident-Szenarien in Ihrer Organisation und bewerten Sie deren Meldepflichtigkeit. Dies beschleunigt die Entscheidungsfindung im Ernstfall erheblich. Berücksichtigen Sie dabei auch Supply-Chain-Ausfälle und Auswirkungen auf Kunden.

    Registrierung und technische Umsetzung

    Die Meldung erfolgt über die gemeinsame Meldestelle des BSI und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Unternehmen müssen sich dort registrieren und können mehrere meldungsberechtigte Personen einrichten. Auch externe Dienstleister können zur stellvertretenden Meldung ermächtigt werden.

    Wichtiger Hinweis:

    Das BSI bestätigt jede Meldung innerhalb von 24 Stunden. Bleibt diese Bestätigung aus, sollten Sie sich beim BSI erkundigen. Meldungen können nicht storniert oder zurückgezogen werden – Korrekturen sind jedoch jederzeit durch Folgemeldungen möglich.

    24/7-Bereitschaft: Was bedeutet das konkret?

    Unternehmen müssen in der Lage sein, BSI-Warnungen zu empfangen und zu bewerten. Das BSI versendet Cybersicherheitswarnungen in der Regel während der Geschäftszeiten, kann aber in dringenden Fällen auch außerhalb dieser Zeiten warnen. Die E-Mail-Betreffzeilen sind so gestaltet, dass die Dringlichkeit automatisiert erkannt werden kann.

    SRC-Empfehlung für die Praxis:

    • Richten Sie eine zentrale E-Mail-Adresse für BSI-Kommunikation ein
    • Schulen Sie Ihren Werkschutz oder Bereitschaftsdienst in der Erkennung dringender IT-Sicherheitswarnungen
    • Etablieren Sie klare Eskalationswege für Wochenenden und Feiertage
    • Testen Sie diese Prozesse regelmäßig durch Simulationen

    Datenschutz und Vertraulichkeit

    Das BSI behandelt Meldungen vertraulich und speichert die Informationen nur für einen begrenzten Zeitraum. Bei der Weitergabe an andere Behörden oder in BSI-Lageprodukten werden die Daten sanitarisiert, sodass kein Rückschluss auf die meldende Organisation möglich ist.

    Dennoch sollten Unternehmen ihre Meldungen intern dokumentieren und auswerten – dies unterstützt den kontinuierlichen Verbesserungsprozess und die Audit-Vorbereitung, auch wenn es über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

    Fazit: Vorbereitung ist alles

    Die NIS2-Meldepflicht ist mehr als nur eine regulatorische Anforderung – sie ist ein wichtiger Baustein für die gesamteuropäische Cybersicherheit. Unternehmen, die sich jetzt systematisch vorbereiten, werden im Ernstfall professionell und rechtskonform reagieren können.

    SRC Security Risk Compliance GmbH unterstützt Sie bei der vollständigen NIS2-Implementierung – von der Anwendbarkeitsanalyse bis zur operativen Umsetzung des Meldeverfahrens.

    Haben Sie Fragen zur NIS2-Meldepflicht oder benötigen Unterstützung bei der Implementierung?

    Kontaktieren Sie unsere NIS2-Experten: info@src-consulting.com