Das dreistufige Meldesystem verstehen
Das BSI hat ein gestuftes Meldeverfahren entwickelt, das der Realität eines Cybersicherheitsvorfalls entspricht: In den ersten Stunden nach einem Incident sind oft nur wenige verlässliche Informationen verfügbar. Das System "Schnelligkeit vor Vollständigkeit" trägt dem Rechnung und ermöglicht es Unternehmen, ihrer Meldepflicht nachzukommen, ohne wertvolle Zeit für die Informationsbeschaffung zu verlieren.
Unsere Empfehlung: Etablieren Sie klare interne Eskalationswege. Jeder Mitarbeiter sollte wissen, an wen er sich bei Verdacht auf einen erheblichen Sicherheitsvorfall wendet. Die 24-Stunden-Frist beginnt mit der Kenntniserlangung – nicht mit der vollständigen Analyse des Vorfalls.
Was gilt als "erheblicher Sicherheitsvorfall"?
Das BSI definiert erhebliche Sicherheitsvorfälle als Ereignisse, die zu schwerwiegenden Betriebsstörungen oder finanziellen Verlusten führen können. Besonders relevant sind auch Vorfälle, die andere Personen oder Betreiber durch erhebliche materielle oder immaterielle Schäden beeinträchtigen können.
Praxistipp von SRC:
Dokumentieren Sie bereits jetzt typische Incident-Szenarien in Ihrer Organisation und bewerten Sie deren Meldepflichtigkeit. Dies beschleunigt die Entscheidungsfindung im Ernstfall erheblich. Berücksichtigen Sie dabei auch Supply-Chain-Ausfälle und Auswirkungen auf Kunden.
Registrierung und technische Umsetzung
Die Meldung erfolgt über die gemeinsame Meldestelle des BSI und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Unternehmen müssen sich dort registrieren und können mehrere meldungsberechtigte Personen einrichten. Auch externe Dienstleister können zur stellvertretenden Meldung ermächtigt werden.
Wichtiger Hinweis:
Das BSI bestätigt jede Meldung innerhalb von 24 Stunden. Bleibt diese Bestätigung aus, sollten Sie sich beim BSI erkundigen. Meldungen können nicht storniert oder zurückgezogen werden – Korrekturen sind jedoch jederzeit durch Folgemeldungen möglich.
24/7-Bereitschaft: Was bedeutet das konkret?
Unternehmen müssen in der Lage sein, BSI-Warnungen zu empfangen und zu bewerten. Das BSI versendet Cybersicherheitswarnungen in der Regel während der Geschäftszeiten, kann aber in dringenden Fällen auch außerhalb dieser Zeiten warnen. Die E-Mail-Betreffzeilen sind so gestaltet, dass die Dringlichkeit automatisiert erkannt werden kann.
SRC-Empfehlung für die Praxis:
- Richten Sie eine zentrale E-Mail-Adresse für BSI-Kommunikation ein
- Schulen Sie Ihren Werkschutz oder Bereitschaftsdienst in der Erkennung dringender IT-Sicherheitswarnungen
- Etablieren Sie klare Eskalationswege für Wochenenden und Feiertage
- Testen Sie diese Prozesse regelmäßig durch Simulationen
Datenschutz und Vertraulichkeit
Das BSI behandelt Meldungen vertraulich und speichert die Informationen nur für einen begrenzten Zeitraum. Bei der Weitergabe an andere Behörden oder in BSI-Lageprodukten werden die Daten sanitarisiert, sodass kein Rückschluss auf die meldende Organisation möglich ist.
Dennoch sollten Unternehmen ihre Meldungen intern dokumentieren und auswerten – dies unterstützt den kontinuierlichen Verbesserungsprozess und die Audit-Vorbereitung, auch wenn es über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.
Fazit: Vorbereitung ist alles
Die NIS2-Meldepflicht ist mehr als nur eine regulatorische Anforderung – sie ist ein wichtiger Baustein für die gesamteuropäische Cybersicherheit. Unternehmen, die sich jetzt systematisch vorbereiten, werden im Ernstfall professionell und rechtskonform reagieren können.
SRC Security Risk Compliance GmbH unterstützt Sie bei der vollständigen NIS2-Implementierung – von der Anwendbarkeitsanalyse bis zur operativen Umsetzung des Meldeverfahrens.